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24. Juni 2004
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Kurzinformation aus dem Regierungsrat

Kanton Bern gegen Lockerung der Spielbankenverordnung

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt die von den Bundesbehörden vorgeschlagene Lockerung der Verordnungüber Glücksspiele und Spielbanken ab. In der Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundes spricht sich die bernische Kantonsregierung für die Beibehaltung des Verbots von Geldbezugsautomaten innerhalb des eigentlichen Spielbetriebs und gegen den Gebrauch von Kreditkarten in Spielbanken aus. Die Aufhebung dieser Verbote lehnt der Kanton Bern aus Gründen der Suchtprävention ab. Durch die Zulassung von Kreditkarten in Casinos werde das Verschuldungsrisiko weiter erhöht. Die räumliche Trennung von Spielbereich und Geldbezugsautomaten bedeute eine klare Schwelle, und ein Aufstellverbot für Geldbezugsautomaten im Bereich des gesamten Casinogebäudes sei sinnvoll, betont der Regierungsrat.


Kanton Bern zur Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien

aid. Die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien sei ein Zukunft weisender Schritt, hält der Regierungsrat des Kantons Bern in seiner Stellungnahme zur vorgesehenen Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf Bundesebene fest. In Zeiten stetig sinkender Geburtenzahlen sei es unumgänglich, Unterstützung für Familien anzubieten und die Leistungen von Eltern zu honorieren, die diese mit der Erziehung von Kindern für die gesamte Gesellschaft erbringen. Nach Auffassung des Regierungsrates ist die Vorlage allerdings bezüglich der Koordination der Ergänzungsleistungen mit anderen familienpolitischen Massnahmen zuüberprüfen und einfacher auszugestalten. Die Finanzierung soll zudem für die Kantone weder Kostennachteile noch finanzielle Mehrbelastungen bewirken. Der vorgeschlagene Kantonsanteil von drei Achteln sei für den Kanton Bern markant höher als der mutmassliche Spareffekt bei den Sozialleistungen und daher nicht akzeptabel, hält die bernische Kantonsregierung fest.


Revidiertes Parlamentsrecht tritt gestaffelt Kraft

aid. Im vergangenen Februar verabschiedete der Grosse Rat eine Teilrevision des Gesetzesüber den Grossen Rat. Nun hat der Regierungsrat des Kantons Bern beschlossen, alle Bestimmungen des Parlamentsrechts, die in Zusammenhang mit der Einführung von NEF 2000 stehen, am 1. September 2004 in Kraft zu setzen. Weiter soll das Gesetzüber die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom März 2002 am 1. Januar 2005 in Kraft treten. Alle Bestimmungen schliesslich, die in direktem Zusammenhang mit der Verkleinerung des Grossen Rates auf 160 Mitglieder stehen, sollen auf den 1. Juni 2006 in Kraft treten.


Ersatz der Informatikinfrastruktur für die Polizei- und Militärdirektion

aid. Der Regierungsrat beantragt dem grossen Rat einen Kredit von insgesamt 2,48 Millionen Franken für den Ersatz der Informatikinfrastruktur im Amt für Freiheitsentzug und Betreuung der Polizei- und Militärdirektion sowie einen Kredit von 624’000 Franken für den Ersatz der Informatikinfrastruktur im Amt für Migration und Personenstand. Die Informatikinfrastruktur in den beidenÄmtern muss erneuert werden, um die Betriebssicherheit auch nach der Inbetriebnahme neuer Applikationen zu gewährleisten, zum Beispiel des elektronischen Strafvollzugsregisters oder der Einführung von FIS 2000 per 1. Januar 2005. Damit die notwendigen Arbeiten so rasch als möglich in Angriff genommen werden können, hat der Regierungsrat die Kredite für diese gebundenen Ausgaben vorzeitig freigegeben.


Beitrag an die Diplomausbildung an der Schule für Erwachsenenbildung, Leitung und Führung SELF

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern beantragt dem Grossen Rat einen Kredit von 354'000 Franken an die Diplomausbildung der Schule für Erwachsenenbildung, Leitung und Führung SELF für die Jahre 2004 und 2005. Damit werden die Unterrichtskosten von 82 Teilnehmenden aus dem Kanton Bern mit je 4'320 Franken abgegolten. Die Diplomausbildung der SELF in Erwachsenenbildung dauert drei Jahre und ist berufsbegleitend.


Jahresrechnung 2003 der Bernischen Pensionskasse genehmigt

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Jahresbericht 2003 und die Jahresrechung 2003 der Bernischen Pensionskasse (BPK) genehmigt. Die Zahl der aktiven Versicherten erhöhte sich infolge Veränderungen des Versichertenbestandes beim Inselspital und weiteren angeschlossenen Betrieben auf knapp 27'000 Personen, jene der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger auf rund 8'900. Ende 2003 wies die Bernische Pensionskasse unter Berücksichtigung der Kursschwankungsreserven einen Deckungsgrad von 100,75 Prozent auf (Vorjahr 97,3 Prozent).

Steuerentlastung für Gemeinden mit Zentrumsfunktionen festgelegt

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat den Betrag festgelegt, den die Gemeinden mit Zentrumslasten bei der Berechnung des harmonisierten Steuerbetrages 2004 abziehen können. Es sind dies wie im Vorjahr für Bern 56,7 Millionen, für Biel 16,3 Millionen, für Thun 5 Millionen, für Burgdorf 2 Millionen und für Langenthal 1,8 Millionen Franken.


Kantonsbeitrag an den Umbau des Bahnhofs Schüpfheim

aid. Der Kanton Bern beteiligt sich mit 1,9 Millionen Franken am Umbau des Bahnhofs Schüpfheim. Dieser verursacht Kosten von 9,2 Millionen Franken. 3,4 Millionen Franken gehen zu Lasten der SBB, der Kanton Luzern beteiligt sich mit 2,9 Millionen Franken und die bernischen Gemeinden mit 975'000 Franken. Der Umbau des Bahnhofs Schüpfheim erfolgt im Hinblick auf Neuerungen im regionalen Zugsverkehr. Damit die neu stündlich verkehrenden Regional-Express-Züge zwischen Bern und Luzern zusätzlich auch in Malters und Trubschachen halten können, sind unter anderem gleichzeitige Einfahrten im Bahnhof Schüpfheim erforderlich. Die heutige Infrastruktur im Bahnhof Schüpfheim genügt den Anforderungen nicht. Dank den zusätzlichen Halten der Regional-Express-Züge können die Regionalzüge Langnau-Escholzmatt aufgehoben werden. Daraus resultieren für den Kanton Bern Einsparungen bei den Abgeltungen von rund einer Million Franken pro Jahr.


Kantonsbeitrag an die Fusionskosten der Gemeinde Wald

aid. Auf den 1. Januar 2004 haben sich die Gemeinden Englisberg und Zimmerwald zur Gemeinde Wald zusammengeschlossen. Die Kosten dieser Fusion belaufen sich auf rund 71'000 Franken. Zusätzlich zu dem im Jahr 2001 ausbezahlten Kantonsbeitrag von rund 20'000 Franken hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen weiteren Beitrag von 15'000 Franken an die Fusionskosten bewilligt.


Beitrag aus dem Abwasserfonds für Generellen Entwässerungsplan Ins-Müntschemier

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat aus dem Abwasserfonds einen Beitrag von 128'000 Franken bewilligt für die Ausarbeitung eines generellen Entwässerungsplanes des Gemeindeverbandes Abwasserreinigung Ins-Müntschemier.

Beitrag an Gewässerverbauung in der Gemeinde Lauterbrunnen

aid. Der Dorfteil Gässli in Lauterbrunnen soll besser vorÜberflutung durch den Gryfenbach, aber auch vor Murgängen geschützt werden. Vorgesehen ist der Bau eines Geschiebesammlers und die Realisierung von Hochwasserschutzmassnahmen am Gerinne des Gryfenbachs. An die Gesamtkosten von 1,9 Millionen Franken leistet der Kanton Bern einen Beitrag von 627'000 Franken.


Verlängerung der Konzession für den Bau einer Tankstelle in der Raststätte Grauholz

aid. Die Konzession für den Betrieb der Tankstelle Nord auf der Raststätte Grauholz läuft Ende April 2005 ab. Im Hinblick auf den in Arbeit befindlichen Masterplan zur attraktiveren Gestaltung der Autobahnraststätten Grauholz-Nord und–Süd hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Laufzeit der Konzession bis zum 31. Dezember 2016 verlängert.


Kaminfegerkreise werden arrondiert

aid. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat entschieden, frei werdende Kaminfegerkreise nicht mehr neu zu besetzen, sondern auf die Nachbarkreise des entsprechenden Landesteils aufzuteilen. Ziel dieser Massnahme ist es, nach der Verländerung der Reinigungsintervalle im Jahr 2003 für alle Kaminfegerkreise eine wirtschaftliche Grösse zu gewährleisten. Per 1. Juli 2004 werden deshalb infolge Pensionierung oder Berufsaufgabe zwei Kaminfegerkreise in der Region Emmental aufgelöst und auf sechs angrenzende Kreise aufgeteilt.

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